Glossar
Alle Begriffe rund um’s Studieren
98 Begriffe:
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Abschlüsse
Die Art des Abschlusses richtet sich nach dem jeweiligen Studienfach und der Art des Studiums. Die häufigsten Abschlüsse und Abkürzungen findest du hier:
Bachelor / Master of Arts - B.A. / M.A. (Kunst-, Sprach- & Kultur-, Sport-, Sozialwissenschaften)
Bachelor / Master of Fine Arts - B.F.A / M.F.A (gestalterische und künstlerische Studiengänge)
Bachelor / Master of Music - B.Mus. / M.Mus (musische Studiengänge)
Bachelor / Master of Science - B.Sc. / M.Sc. (Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften)
Bachelor / Master of Arts - B.A. / M.A. oder Bachelor / Master of Science B.Sc. / M.Sc. (Wirtschaftswissenschaften, je nach Inhalt des Studiums)
Bachelor / Master of Engineering - B.Eng. / M.Eng. oder Bachelor / Master of Science - B.Sc. / M.Sc (Ingenieurwissenschaften)
Bachelor / Master of Law - LL.B. / LL.M. (Rechtswissenschaften)
Bachelor / Master of Education - B.Ed. / M.Ed. - Lehramtsstudiengänge
Außerdem gibt es Diplom-Studiengänge (mit der Abkürzung Dipl.) oder Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen (Medizin, Jura, Lehramt).
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Akademische Viertelstunde
auch: Akademisches Viertel; cum temporeHäufig beginnen (Lehr-)Veranstaltungen im Hochschulbereich erst ca. eine Viertelstunde nach dem offiziellen Anfangstermin (das so genannte "Akademische Viertel"). Eine Vorlesung, die bspw. für 10:00 c.t. angekündigt ist, beginnt also erst 10:15 Uhr.
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Akkreditierung
Alle Bachelor- und Masterstudiengänge werden von so genannten Akkreditierungsagenturen auf ihre Qualität geprüft und zertifiziert. Bewertet werden dabei die Berufsqualifizierung der Studienprogramme, die Modularisierung, die Leistungspunkte und deren Vereinbarkeit mit der Regelstudienzeit. Die sachliche und personelle Ausstattung der Universität oder Fachhochschule fließt ebenfalls mit in die Überprüfung ein. Erfolgreiche Akkreditierungen werden durch ein Zertifikat ausgewiesen und von der Hochschule öffentlich gemacht. Die Akkreditierung eines Studienganges muss alle fünf Jahre erneuert werden. Ziele sind dabei die Erhöhung der Qualität in Studium und Lehre, erhöhte Mobilität der Studierenden, international vergleichbare Studienabschlüsse, transparente Studiengänge, bessere Orientierung für Studierende, Arbeitgeber und Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses. -
Akkreditierungsrat
Ein Akkreditierungsrat besteht aus Vertretern der Hochschulen, der Politik und der Wirtschaft. Er legt die Kriterien und Verfahrensweisen zur Akkreditierung einheitlich fest. Umgesetzt werden diese dann von Akkreditierungsagenturen, die von den Hochschulen mit der Güteprüfung der Studienprogramme beauftragt werden. -
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen. Zur allgemeinen Hochschulreife zählen das Abitur (abgelegt an Gymnasien, Beruflichen Gymnasien, Volkshochschulen, Kollegschulen) sowie ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule bzw. an einer Universität oder an einer gleichgestellten Hochschule bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsakademie. -
Alumni
Bezeichnete der Begriff Alumni früher den Zögling einer Lehranstalt, steht er heute im Allgemeinen für die Absolventen und Absolventinnen einer Hochschule oder auch für alle mit ihr verbundenen Personen. An vielen Hochschulen gibt es sogenannte Alumni-Netzwerke, die es Ehemaligen erleichtern sollen, Kontakt zu Kommilitonen und Professoren zu halten.
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Anmeldefrist
Die Anmeldefrist ist die Frist für die Anmeldung zur Teilnahme an einer Eignungs(feststellungs)-Prüfung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule. Diese ist Bestandteil der Bewerbung für einen Studienplatz z.B. in künstlerisch-gestalterischen oder sportwissenschaftlichen Studiengängen.
Neben der Anmeldung zur Eignungs(feststellungs)-Prüfung ist noch eine Bewerbung bei zulassungsbeschränkten bzw. Einschreibung bei zulassungsfreien Studiengängen bei der Hochschule notwendig. Erst mit der bestanden Eignungs(feststellungs)-Prüfung ist eine Einschreibung möglich. -
Audimax
Audimax oder in der Langform „Auditorium Maximum“ bezeichnet den größten Hörsaal einer Hochschule. -
Bachelor
Das Bachelorstudium ist der Einstieg in die akademische Ausbildung, an deren Ende ein erster berufsqualifizierender Abschluss – der Bachelor – steht. Hier lernst Du innerhalb einer Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern die Grundlagen eines Faches kennen. Je nach Hochschule werden Einzelfach-Bachelor oder Bachelor-Kombinationsstudiengänge angeboten. In Kombinationsstudiengängen wählst Du zwei Fächer. Nach erfolgreichem Bachelorabschluss kannst Du entscheiden, ob Du in die Arbeitswelt einsteigen oder ein Masterstudium anschließen willst.
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BAföG
Das Kürzel BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich wird die Abkürzung auch für die Ausbildungsförderung selbst verwendet. Ziel des BAföGs ist es, jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und sozialen Situation eine Ausbildung zu ermöglichen, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Einkommensabhängig kann die Förderung bis zu max. 992 Euro monatlich betragen (für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen).
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Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist die Frist für die Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Motivationsschreiben o.Ä.) für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, die Anträge müssen an diesem Tag bis 24.00 Uhr eingegangen sein. Danach findet ein Auswahlverfahren statt und es werden Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erteilt. Erst mit dem Zulassungsbescheid ist eine Einschreibung innerhalb der darin angegebenen Einschreibefrist möglich. -
Bildungsausländer
Bildungsausländer sind Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
an einer Schule im Ausland erworben haben und nur zum Studium zugelassen werden
können, wenn der Schulabschluss- zur Studienaufnahme im Heimatland befähigt (EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger) und
- dem deutschen Abitur gleichgestellt ist (Nicht-EU-Bürger).
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Bildungsinländer
Bildungsinländer sind Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. Sie können sich direkt bei der Hochschule oder über uni-assist um einen Studienplatz bewerben. -
Blockveranstaltung
Eine Blockveranstaltung (oder Blockseminar) ist eine Lehrveranstaltung, die nicht regelmäßig über das Semester verteilt, sondern in konzentrierter Form in einigen wenigen, dafür längeren Sitzungen stattfindet. Häufig bieten Hochschulen diese Veranstaltung an Wochenenden oder in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) an. -
c.t.
Die Abkürzung c.t. steht für cum tempore (lat. „mit Zeit“). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c.t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an, als angegeben. (siehe Akademische Viertelstunde) -
Campus
Als Campus wird das Gelände der Hochschule bezeichnet. Bei Campus-Hochschulen wie der Fachhochschule Erfurt oder der Technischen Universität Ilmenau sind alle Hochschulgebäude auf engen Raum zusammengefasst. -
Credit Points/ Credits
Die Begriffe Credit Points und Credits werden umgangssprachlich verwendet und entsprechen den ECTS- Leistungspunkten. -
Curriculum
Curriculum steht synonym für den Ablaufplan eines Studiums. -
DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern. Ähnlich wie das Akademische Auslandsamt berät er Studierende zu Programmen rund um das Thema studentische Auslandsaufenthalte.
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Diplom
Obwohl vor einigen Jahren die Umstellung auf Bachelor und Master stattgefunden hat, finden Sie noch vereinzelt Diplom- und Magisterstudiengänge. Diese gliedern sich in der Regel in ein Grund- und ein Hauptstudium oder mehrere Studienphasen. Anders als der Bachelor gelten das Vordiplom oder bestandene Zwischenprüfungen noch nicht als berufsbefähigende Abschlüsse. Ein an der Universität erworbener Diplom- oder Magisterabschluss berechtigt Sie, ebenso wie der Masterabschluss, zur Promotion. -
Diplom (FH)
Nicht nur Universitäten können das Diplom verleihen, sondern auch Fachhochschulen. Es wird jedoch seit 1987 zwingend mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet und berechtigt nur unter besonderen Voraussetzungen zur Promotion. Neben dem hohen Anwendungsbezug unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen von dem anderer Hochschulen auch durch die maximale Regelstudienzeit von acht Semestern. -
Diploma Supplement
Ein Diploma Supplement ist ein deutsch- oder englischsprachiger Zusatz zum Bachelor- und Masterabschlusszeugnis. Es liefert eine Beschreibung über Art und Niveau des durchgeführten Studiums und gibt Auskunft über Inhalte und erzielte Ergebnisse. Das Diploma Supplement soll die Vergleichbarkeit der erworbenen Qualifikation unterstützen und nicht zuletzt auch ein helfendes Instrument für die Personalabteilungen bei Bewerbungen darstellen. -
Dissertation
Schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Promotion. -
Duales Studium
Ein dualer Studiengang kombiniert eine Berufsausbildung mit einem Studium. Ein Teil des Studiums wird in Kooperation mit Unternehmen aus der Wirtschaft abgedeckt, der andere findet an der Hochschule statt. In Thüringen bieten die Hochschule Schmalkalden, die Fachhochschule Erfurt, die Ernst-Abbe-Hochschule Jena, die Hochschule Nordhausen sowie die Duale Hochschule Gera-Eisenach duale Studienprogramme an.
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ECTS-Leistungspunkte
Durch das Bewertungssystem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) wird der quantitative Arbeitsaufwand für einzelne Module gemessen und dementsprechend mit Leistungspunkten versehen. Dabei wird der gesamte Arbeitsaufwand vom Besuch der Lehrveranstaltung über Nachbereitung, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung bis hin zur Prüfung berücksichtigt. Je aufwändiger ein Modul ist, desto mehr Leistungspunkte werden dafür vergeben.
Für den Abschluss eines Bachelorstudiums werden insgesamt 180 bzw. 240 Leistungspunkte benötigt. Wer anschließend noch ein Masterstudium absolvieren möchte, muss zusätzlich noch einmal 60 bis 120 Leistungspunkte erbringen. Dabei entspricht ein Leistungspunkt in etwa 30 Stunden im Präsenz- und Selbststudium. Pro Semester müssen Bachelor- und Masterstudierende Module jeweils im Umfang von 30 Leistungspunkten belegen. Die Leistungspunkte werden erst im Anschluss an bestandene Prüfungsleistungen vergeben. -
Eignungsfeststellungsverfahren
Das Eignungsfeststellungsverfahren ist ein Verfahren zur Feststellung der spezifischen fachlichen Eignung für eine Studiendisziplin anhand bestimmter Kriterien: z.B. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Motivation, Zusatzqualifikationen, Praxiserfahrung, Ergebnis eines Auswahlgesprächs. Die Einzelheiten des Verfahrens legt die Hochschule anhand einer entsprechenden Satzung (Eignungsfeststellungsverfahrensordnung) fest, die durch das Ministerium genehmigt wird. Das Eignungsfeststellungsverfahren wird vom Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) in § 62 geregelt. -
Eignungsprüfung/-test
Wenn Du ein künstlerisches, gestalterisches oder ein Sportstudium aufnehmen möchtest, musst Du eine Eignungsprüfung bestehen. Ziel dieser ist es, Deine Eignung für das Studium zu testen. Die Eignungsprüfung wird gesetzlich vom Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG), in § 61 geregelt.
Die Einzelheiten zur Eignungsprüfung legt jede Hochschule individuell in der Eignungsprüfungsordnung fest. Diese umfasst Regelungen zur Zulassung, dem Prüfungsumfang, den Bewertungskriterien, der Leistungsbewertung sowie dem Prüfungsverfahren und -gremium. -
Eingangsprüfung
Bei der Eingangsprüfung wird lediglich geprüft, ob die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig sind. -
Einschreibefrist
Die Einschreibefrist ist die Frist zur endgültigen Einschreibung für die Teilnahme am Studium im kommenden Semester. In dieser Zeit müssen alle zur Immatrikulation notwendigen Unterlagen (Zeugnisse, thoska-Antrag, Nachweis Krankenversicherung und Kopie des Einzahlungsbeleges zum Semesterbeitrag) vollständig bei der Hochschule vorliegen. Dabei handelt es sich i.d.R. nicht um eine Ausschlussfrist. Eine Einschreibung ist z.T. auch noch bis zum Vorlesungsbeginn möglich. Eine Ausnahme bilden hier die Einschreibefristen, die in Zulassungsbescheiden genannt werden. Diese sind Ausschlussfristen. -
Einschreibung
Mit der Einschreibung oder Immatrikulation wird das Eintragen in das Verzeichnis der Studierenden für einen bestimmten Studiengang bezeichnet. -
Erasmus
Die Abkürzung steht für European Region Action Scheme for the Mobility of University Students und ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission. Es bietet Studierenden die Möglichkeit für drei bis zwölf Monate an einer europäischen Partnerhochschule im eigenen Studienfach zu studieren. -
Evaluation/Evaluierung
Evaluation ist allgemein die Beschreibung, Bewertung und Analyse von Lehre und Forschung an der Hochschule. Im Rahmen der Evaluation soll bei den Studierenden die Zufriedenheit mit der Hochschule und dem dortigen Lehrbetrieb erfasst werden, um so einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu gestalten. Daneben dient die Evaluation jedoch auch als Instrument der Rechenschaftslegung. -
Exkursion
Eine Exkursion ist eine die Lehre ergänzende Veranstaltung, die außerhalb der Hochschule stattfindet. Dazu zählen beispielsweise Ausstellungs- und Museumsbesuche oder Besichtigungen von Unternehmen, Industrieanlagen und Naturgebieten. -
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation ist das Austragen bzw. das Streichen aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Hochschule. -
Fachbereich
siehe Begriff "Fakultät" -
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife ermöglicht den Zugang zu ausgewählten, explizit auf dem Schulzeugnis ausgewiesenen Studiengängen. Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) schließt die fachgebundene nur eine Fremdsprache ein. Die fachgebundene Hochschulreife kann an beruflichen Gymnasien, Berufsoberschulen oder Fachakademien erworben werden. -
Fachhochschule (FH)
auch: University of Applied Sciences; FHFachhochschulen richten sich vor allem an Studieninteressierte, die nach einem eher praxis- und anwendungsorientierten Studium suchen, das auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht. In der Regel sind ein oder zwei Praxissemester in einem Unternehmen fest in den Studienplan integriert. Einige Fachhochschulen halten zudem duale Studienangebote bereit.
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Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife ist ein höherer Schulabschluss, der zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Mit diesem Abschluss können Sie jedoch kein Studium an einer Universität aufnehmen. Die Fachhochschulreife kann an Fachoberschulen erworben werden. -
Fachrichtung
Benennt das Studiengebiet, das zu einem bestimmten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Fachrichtungen untergliedern sich demnach in einzelne Studiengänge. -
Fachschaft
Die Fachschaft umfasst alle Studierenden eines Fachbereiches bzw. einer Fakultät. Der Begriff wird häufig synonym verwendet für den Fachschaftsrat, die Studierendenvertretung. -
Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat ist die Vertretung der Studierenden eines Fachbereiches, die zumeist einmal im Jahr gewählt wird. Die Mitglieder des Fachschaftsrates kümmern sich um die Belange der Studienanfänger*innen und organisatorische Fragen rund um das Studium.
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Fachsemester
Fachsemester ist die Anzahl der Semester, die Studierende in ein und demselben Studiengang eingeschrieben sind. Die Anzahl der Fachsemester kann sich von den Hochschulsemestern unterscheiden, beispielsweise durch Urlaubssemester oder einen Studiengangwechsel.
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Fachstudienberatung
Die Fachstudienberater*innen werden von Mitgliedern des Lehrkörpers eines Faches vertreten und helfen in allen Belangen rund um die Durchführung des Fachstudiums.
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Fakultät
Als Fakultäten gelten die Lehr- und Verwaltungseinheiten einer Hochschule, an denen verwandte Wissenschaften zusammengefasst werden. Zur Fakultät gehören Lehrende, Studierende sowie nicht-wissenschaftliche Mitarbeiternde. Die Leitung obliegt dem Dekan. An manchen Hochschulen werden die Fakultäten als Fachbereiche bezeichnet, die in der Regel ein engeres Fächerspektrum aufweisen.
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Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium einer Fakultät, das über dessen Haushalt berät und grundlegende Entscheidungen in Lehre und Forschung an der Fakultät trifft. Zudem wählt der Fakultätsrat den Dekan. An Hochschulen mit Fachbereichen statt Fakultäten heißt er Fachbereichsrat.
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Fernstudium
Im Gegensatz zum Präsenzstudium findet beim Fernstudium der größte Teil des Studienalltags abseits des Campus statt. Die Studierenden bekommen ihre Unterrichtsmaterialien meist online gestellt und erarbeiten sich ihr Wissen durch selbstständiges Lernen. Aufgaben werden zu Hause bearbeitet und zur Korrektur eingeschickt. Oft sind auch Präsenzphasen vorgesehen, die am Wochenende oder in Blöcken stattfinden. Ein Fernstudium zeichnet sich vor allem durch seine Flexibilität aus – die Studierenden sind an keinen Wohnort gebunden und können nebenbei auch berufstätig sein. -
FH
FH ist die Abkürzung für Fachhochschule. -
Gasthörer
Teilnehmer*innen einzelner Lehrveranstaltungen ohne Prüfungsabsicht oder -möglichkeit. Gasthörer*innen benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung, müssen aber meist eine Gebühr für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung entrichten, wenn sie nicht gleichzeitig für einen anderen Studiengang immatrikuliert ist.
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Grundständiges Studium
Ein grundständiges Studium, auch Grundstudium genannt, kann mit dem Erwerb der Hochschulreife aufgenommen werden und führt zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Eine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium werden nicht vorausgesetzt. In der Regel schließen grundständige Studiengänge nach vier Semestern, an Fachhochschulen nach zwei bis vier Semestern, mit dem Bachelor oder Staatsexamen ab.
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Habilitation
Erwerb der Lehrbefähigung an wissenschaftlichen Hochschulen. Sie bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung einer Lehrberechtigung, Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (Venia Legendi). -
Hauptstudium
Zweiter Studienabschnitt, der den erfolgreichen Abschluss des Grundständigen Studiums voraussetzt und in dem meist ausgewählte Fachgebiete vertieft studiert werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Hauptstudiums wird ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben, wie beispielsweise der Master. -
HIT
Die Abkürzung HIT steht für Hoschulinformationstag. An diesen Tagen öffnen die Hochschulen ihre Türen und bieten Dir die Möglichkeit, den Campus sowie Studierende und Lehrende direkt vor Ort kennenzulernen.
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Hiwi
Abkürzung für Hilfswissenschaftler*in, sprich Studierende, die neben ihrem Studium an der Hochschule arbeiten. Als Hiwi werden sowohl studentische Hilfskräfte als auch wissenschaftliche Hilfskräfte bezeichnet, wobei studentische Hilfskräfte noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss haben und deshalb weniger Gehalt bekommen.
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Hochschulzugangsberechtigung
Grundsätzlich ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. Unter unserer Rubrik "Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung" erhalten Sie detaillierte Informationen zum Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung. -
Immatrikulation
auch: EinschreibungAls Immatrikulation wird die Einschreibung in das Verzeichnis der Studierenden für einen bestimmten Studiengang bezeichnet. In einigen Studiengängen ist dies direkt mit der Bewerbung abgegolten. In zulassungsbeschränkten Studiengängen benötigt man dafür einen positiven Zulassungsbescheid. Um ein Studium aufzunehmen, muss man sich fristgerecht immatrikulieren und den Antrag in der Regel persönlich im Studiensekretariat der Hochschule abgeben.
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Immatrikulationsamt
Das Immatrikulationsamt oder Studentensekretariat ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung der Studierenden. -
Institut
Die Institute sind die untergeordneten Einrichtungen einer Fakultät. -
Interdisziplinäres Studium
Interdisziplinarität steht für ein fächerübergreifendes Studium, das Inhalte und Arbeitstechniken verschiedener Wissenschaftsdisziplinen vereint. -
Kommilitonen
Aus dem Lateinischen stammende Bezeichnung für Mitstudierende. -
Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge bestehen aus aufeinander aufbauenden Abschlüssen. In der Regel sind es ein Bachelor und ein Master, die inhaltlich eng aufeinander abgestimmt sind und fachlich zusammengehören. In Deutschland kann für einen konsekutiven Master auch Studienförderung wie BAföG in Anspruch genommen werden. -
Leistungspunkte
Siehe ECTS-Leistungspunkte. -
Master
Der Master ist der auf dem abgeschlossenen Bachelor aufbauende Hochschulabschluss. In der Regel dauert das Masterstudium zwei bis vier Semester und ergänzt bzw. vertieft das grundlegende Studium. Die Abschlussbezeichnungen unterscheiden sich hinsichtlich der fachlichen Auslegung des jeweiligen Studienganges. -
Matrikelnummer
Die mit der Einschreibung ausgestellte persönliche Nummer dient der Hochschule zur Identifikation der Studierenden und muss beispielsweise bei Prüfungen und der Einschreibung zu Lehrveranstaltungen angegeben werden. -
Mensa
Die Mensa ist eine vom Studierendenwerk betriebene Kantine, in der Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen günstig essen können.
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Module
Module sind thematisch und/oder zeitlich in sich geschlossene Studieneinheiten. Sie werden meistens im Semesterrhythmus angeboten und sind in der Regel voneinander unabhängig und ermöglichen damit in besonderer Weise ein fächerübergreifendes Studium. Module bestehen nicht nur aus den zu besuchenden Lehrveranstaltungen, sondern beinhalten auch die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Praktika, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungen, etc. Die Zusammensetzung der Module kann aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Projektarbeiten oder Praktika. Man unterscheidet zwischen:
- Pflichtmodulen, die alle Studierenden belegen müssen
- Wahlpflichtmodulen, die aus bestimmten thematischen Bereichen gewählt werden müssen
- Wahlmodulen, die völlig frei und auch fächerübergreifend wählbar sind.
Module werden mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen. Die Bachelor- und Masterprüfung ist die Summe aller Modulprüfungen einschließlich der Bachelor- oder Masterarbeit und ihrer Verteidigung.
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Nicht-konsekutiver Master
Sogenannte nicht-konsekutive oder weiterbildende Masterstudiengänge sind inhaltlich eigenständig organisiert. Einschreiben können sich demnach alle Absolvent*innen, unabhängig der Ausrichtung ihres vorangegangenen Bachelor-Abschlusses.
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Numerus clausus (NC)
Numerus Clausus (lat., NC) heißt übersetzt „begrenzte Anzahl". Hat ein Studienangebot einen NC, ist die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze begrenzt. Wie und an wen diese Studienplätze vergeben werden, hängt von gesetzlich geregelten Auswahlkriterien ab, bei denen die Abiturnote die wichtigste ist – zusätzlich können aber auch Wartesemester, fachspezifische Auswahlkriterien, Ergebnisse von Eignungstests, Auswahlgesprächen u.a. eine Rolle spielen. Die umgangssprachlich als NC bezeichnete Abiturnote, welche für die Zulassung zu einen Studiengang mindestens benötigt wird, ändert sich also in jedem Auswahlverfahren abhängig von der Anzahl und Qualität der Bewerber*innen.
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Präsenzstudium
Ein Präsenzstudium, auch als Direktstudium bezeichnet, ist die klassische Form des Studierens. Es setzt die persönliche Anwesenheit der Studierenden am Studienort voraus – der Studienalltag findet also direkt an der Hochschule statt. Die Studierenden besuchen Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Tutorien und legen auch ihre Prüfungen vor Ort ab. -
Praxissemester
An fast allen Hochschulen ist das sogenannte Praxissemester in den Lehrplan integriert oder kann freiwillig zusätzlich absolviert werden. Währenddessen hat man die Möglichkeit, fachbezogene Berufserfahrungen zu sammeln und ist von allen Lehrveranstaltungen der Hochschule befreit.
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Promotion
Mit einer Promotion können Sie Ihre wissenschaftliche Qualifizierung nach dem Studium fortführen. Um den Doktortitel zu erlangen, verfassen Sie eine Doktorarbeit und legen eine oder mehrere Prüfungen ab. In einigen Fächern ist eine Promotion fast selbstverständlich, in anderen hängt die Entscheidung für oder gegen eine Promotion stärker von den eigenen (beruflichen) Zielen ab. -
Propädeutikum
Das Propädeutikum umfasst Lehrveranstaltungen, die vor dem ersten Semester eines Studienganges belegt werden müssen. Hier werden Vorkenntnisse vermittelt, die nicht zwingend Bestandteil der schulischen Ausbildung waren, aber für das gewählte Studium von Beginn an nötig sind. -
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt regelt Art und Ablauf aller Prüfungen an der Hochschule und gibt Auskunft über Prüfungstermine, Modalitäten für die Anmeldung zu einer Prüfung oder Abschlussarbeit sowie Prüfungsergebnisse. -
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die vorgegebene Zeit, in der ein Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann und soll. In der Regel wird die Anzahl der dafür zu absolvierenden Semester in der Prüfungsordnung festgelegt. -
Rückmeldung
Zum Ende eines jeden Semesters müssen Studierende ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, schriftlich erklären und den dafür erhobenen Semesterbeitrag bezahlen. -
Schein
Ein Schein ist ein Leistungsnachweis für das erfolgreiche Belegen einer Lehrveranstaltung. Er wird meist nach Erbringen einer Prüfungsleistung ausgestellt und muss vor dem Ende des Semesters bzw. Studienabschlusses beim Prüfungsamt eingereicht werden. -
Selbststudium
Das Selbststudium umfasst die Zeiten, die Studierende jenseits von Lehrveranstaltungen für ihr Studium aufwenden. Dazu zählen z. B. das Lesen und Schreiben von Texten sowie die Prüfungsvorbereitung – und zwar ohne die Anwesenheit einer Lehrperson.Der Gegenbegriff zu Selbststudium ist das Präsenzstudium. -
Semester
Ein Semester ist ein Studienhalbjahr. In Thüringen wird das Jahr in Sommersemester (SS) und Wintersemester (WS) unterteilt. Das Sommersemester beginnt im April und dauert bis September, das Wintersemester von Oktober bis März. Ein Semester umfasst dabei die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit („Semesterferien“). -
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist die Gebühr, de jeder Studierende vor Semesterbeginn zahlen muss. Sie wird jedes Semester fällig und variiert von Hochschule zu Hochschule. Die Gesamtsumme setzt sich aus Beiträgen an das Studierendenwerk, die Studierendenvertretung und dem Semesterticket zusammen.
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Semesterferien
In der vorlesungsfreien Zeit oder den umgangssprachlichen Semesterferien finden meist keine Lehrveranstaltungen statt, oftmals jedoch Prüfungen. Diese Zeit eignet sich vor allem für Praktika oder zum Selbststudium. -
Semesterticket
Das Semesterticket ist eine vergünstigte Fahrkarte für den Nahverkehr und die Bahn. Die Reichweite des Tickets und die nutzbaren Verkehrsmittel sind von Hochschule zu Hochschule verschieden. Die Gebühren sind in der Regel im Semesterbeitrag enthalten. -
Seminar
Als Seminar werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, die unter der Leitung einer oder mehrerer Dozent*innen stattfinden und das selbstständige Arbeiten der Studierenden fordert. Die Vor- und Nachbereitungszeit wird in den vorgesehenen Zeitaufwand von den Lehrenden einkalkuliert.
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Staatsexamen
Das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) eröffnet den Zugang zu Berufen, an denen die Gemeinschaft (der Staat) ein besonderes Interesse hat (zum Beispiel Ärzte, Lehrer oder Juristen). An das Staatsexamensstudium schließt sich eine praktische Ausbildung oder Vorbereitungsphase an, welche mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Die bestandene Erste Staatsprüfung berechtigt Dich außerdem zur Promotion.
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Stipendium
Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung, die von unterschiedlichen Organisationen oder Einrichtungen vergeben wird. Im Gegensatz zum BAföG muss die Zuwendung nicht zurückgezahlt werden. Die Vergabekriterien der Stiftungen, Hochschulen oder Konzerne orientieren sich an akademischen Leistungen, den Talenten, der wirtschaftlichen Situation und dem sozialen Engagement der Bewerber*innen.
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Studierendenwerk
Das Studierendenwerk Thüringen gehört zu den größten sozialen Institutionen für Studierende im Freistaat und bietet verschiedene Services wie Beratungsangebote, Verpflegung (Mensa, Cafeteria) und Unterkünfte für Studierende an. Nähere Informationen unter stw-thueringen.de
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Technische Universität
Technische Universitäten sind gleichgestellt mit allgemeinen Universitäten. Sie sind in der Regel auf naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge spezialisiert. Die einzige Technische Universität in Thüringen befindet sich in Ilmenau. -
Teilzeitstudium
Beim Teilzeitstudium steht Dir im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der Du die Studienleistungen erbringen kannst. Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester gezählt. Wenn Du also Dein gesamtes Studium in Teilzeit studierst, verdoppelst Du Deine Regelstudienzeit. Das kann dann besonders interessant sein, wenn Du berufsbegleitend studieren oder Deine Kinder während des Studiums selbst betreuen möchtest.
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Thüringer Hochschulgesetz
Schauen Sie sich hier das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) im Detail an.
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Transcript of Records
Der Transcript of Records ist wie das Diploma Supplement ein Zusatz zum Abschlusszeugnis. Die Studienleistungen werden hier detailliert und in allgemein verständlicher Form aufgeführt. Eine Übersicht zeigt auf, wo die ECTS-Leistungspunkte der Absolvent*innen erworben wurden. Der Transcript of Records gewinnt vor allem bei Auslandsaufenthalten und Studienortswechseln als semesterweise Datenabschrift an Bedeutung.
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Tutor
Tutoren sind Studierende höherer Semester, die studentische Arbeitsgruppen betreuen oder sich sozial engagieren, beispielsweise als Ansprechpartner während der Einführungswoche. -
Universität
Mit ihrer wissenschaftlichen Ausrichtung bieten Universitäten optimale Voraussetzungen für Studierende, die gern forschungsorientiert arbeiten. Manche Studiengänge, wie z.B. Medizin oder Jura, werden sogar nur an Universitäten angeboten. Zudem sind Universitäten bislang die einzigen Hochschulen in Deutschland, die das Promotionsrecht besitzen und somit den akademischen Doktortitel vergeben können. Zwar ist eine Promotion auch mit dem Fachhochschulabschluss möglich; Du benötigst aber einen universitären Betreuer oder eine Betreuerin und musst ggf. Auflagen erfüllen. Wenn Du also eine wissenschaftliche Karriere in Betracht ziehst, ist es u.U. sinnvoll, sich für ein universitäres Studium zu entscheiden.
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Urlaubssemester
Studierende können während ihres Studiums aus wichtigen Gründen ein Urlaubssemester beantragen. Die Studierenden bleiben immatrikuliert, dürfen aber nicht an regulären Lehrveranstaltungen teilnehmen. -
Verwaltungskostenbeitrag
In Thüringen wird seit dem WS 2007/08 ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro erhoben, den Studierende jedes Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag entrichten müssen. Der Beitrag wird für Verwaltungsleistungen der Hochschulen erhoben, die außerhalb der fachlichen Betreuung erbracht werden. Dazu zählen insbesondere „Leistungen in Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, Leistungen der allgemeinen Studienberatung, Leistungen der Auslandsämter sowie Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben.“ (ThürHGEG §4)
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Vollzeit-Präsenz-Studium
Bei einem Präsenzstudium (Direktstudium) findet im Gegensatz zum Fernstudium das wissenschaftliche Lernen und Forschen in Lehrveranstaltungen auf dem Campus der Universität vor Ort statt. Vollzeitstudium bedeutet, dass die Hochschule bei der Planung von Veranstaltungen für Vollzeitstudierende davon ausgeht, dass sie in ihrer Tages-/ Wochenplanung zeitlich flexibel sind.
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Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis ist eine Übersicht aller angebotenen Lehrveranstaltungen einer Hochschule in einem Semester. Das kommentierte Verzeichnis ist online auf der Website der Hochschule abrufbar und stellt auch die Inhalte und Aufgaben der Veranstaltungen vor.
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Vorpraktikum
Ein Vorpraktikum ist ein Praktikum, das vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten ist. Je nach Studiengang kann es zwischen vier und vierundzwanzig Wochen dauern. Eine Berufsausbildung im jeweiligen Studienfach oder eine einschlägige Vorbildung kann als Praktikum anerkannt werden. An einigen Hochschulen kann das Vorpraktikum auch teilweise während des Studiums erbracht werden. -
Weiterbildender Master
Für weiterbildende Masterstudiengänge ist, neben dem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss, das zentrale Zulassungskriterium, dass man bereits mindestens ein Jahr eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, die dann entsprechend nachgewiesen werden muss.
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Workload
Seit der Studienreform wird der Aufwand einer Lehrveranstaltung nicht mehr nach der Vorbereitungszeit der Dozent*innen in Semesterwochenstunden berechnet, sondern nach dem Workload der Studierenden. Dieser bezeichnet den Arbeitsaufwand eines einzelnen Studierenden, um ein Fach oder Modul erfolgreich zu bestehen. Der Workload umfasst neben der Anwesenheit in der Lehrveranstaltung auch die Zeit der Vor- und Nachbereitung, das Selbststudium und die Prüfungszeit.
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Zulassungsbescheid
Mit dem Zulassungsbescheid bescheinigt die Hochschule den Bewerbern ihre Eignung für einen Studiengang. Er ermöglicht die Aufnahme eines Studiums und berechtigt zur Immatrikulation.