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Bewerbungen an der HS Nordhausen dieses Jahr ohne Numerus Clausus möglich

Bei Bewerbungen für das Wintersemester 2020/21 setzt die Hochschule Nordhausen aufgrund der Corona-Pandemie den Numerus Clausus außer Kraft.

Seit 15. April 2020 läuft das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2020/21 an der Hochschule Nordhausen. Für die beiden zulassungsbeschränkten Studiengänge Gesundheits- und Sozialwesen sowie Heilpädagogik galt bisher die Bewerbung über ein Bewerbungsportal im Dialogorientierten Serviceverfahren, für das eine separate Registrierung notwendig war. Hierfür stand aktuell noch kein Datum für den Beginn des Bewerbungszeitraumes fest.

Zulassungsbeschränkung ausgesetzt

Nun hat sich die Hochschulleitung der HS Nordhausen dazu entschlossen, das Bewerbungsverfahren für Gesundheits- und Sozialwesen sowie Heilpädagogik zu vereinfachen, indem die Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus Clausus für die aktuelle Bewerbungsrunde ausgesetzt wird. Nach der Entscheidung, dass der Numerus Clausus außer Kraft gesetzt ist, können sich Interessierte ab sofort über das Bewerbungsportal der Hochschule bewerben, das auch für alle weiteren Studiengänge geöffnet ist. Alle erfolgreichen Bewerbungen erhalten einen vorläufigen Bescheid zur Einschreibung. Die Einschreibung kann dann entweder per Post durch Zusendung aller erforderlichen Unterlagen oder persönlich an der Hochschule im September vorgenommen werden. Zum Bewerbungsportal der Hochschule Nordhausen


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