Neu! Kurzeitvermietung in Wohnanlagen des Studierendenwerks Thüringen
12.07.2021Normalerweise beträgt die Mindestwohndauer in den Wohnanlagen des Studierendenwerks ein Semester. Nun können Studierende auch für kürzere Mietphasen eine Unterkunft am Hochschulort finden.
